Rettung Wörnbrunn 2001

Nach dem Aus fürs Forsthaus, – Biergartenschützer schlagen jetzt Alarm (tz München)

Noch fließt das Bier im malerischen Garten, schmeckt die Brotzeit. Aber schon mit Ende des Monats August könnten sich vor der Haustür Fuchs und Haas aus dem Grünwalder Forst Gute Nacht sagen: Dann gehen im Forsthaus Wörnbrunn die Lichter aus. Wie berichtet, schmeißt Wirt Werner Glöckle hin. Sein Hauptargument: Zoff mit dem Nachbarn wegen des nächtlichen Lärms. Paulaner-Boss Dr. Peter Kreuzpaintner steht nach eigenen Worten vor einem „Scherbenhaufen“, will natürlich schnellstmöglich einen Nachfolger finden. Gleichzeitig wird die Frage laut: „Welcher andere Wirt wird sich den ständigen Arger mit dem einzigen vorhandenen Nachbarn antun wollen?“

Diese Befürchtung hegt Uschi Seeböck, Präsidentin des Vereins

zur Erhaltung der Biergartentradition. Sie sagt auch: „Jetzt ist passiert, was wir immer befürchtet haben: Ein einziger Nachbar hat es geschafft, den Wirt einer Tra- ditions-Ausflugsgaststätte durch ständige juristische Querelen zum Aufgebe zu zwingen.”

Für den Verein stellt dies „eine höchst gefährliche Entwicklung” dar. Zumal es seit der legendären „Biergartenrevolution” von 1995 kaum mehr größere Aus- einandersetzungen zwischen Wir- ten und Anliegern gegeben habe.

Der Biergartenverein sieht aller- dings eine Mitschuld für die Strei- tereien bei den Brauereien.
Es würden immer wieder Grundstücke großer Gastro-no- mieobjekte abgetrennt und als Baugrund verkauft. Seeböck: „Die Brauereien setzen sich also die künftigen Kläger direkt vor ihre eigenen Gaststätten.”

 

Presseerklärung 23. August 2001

Presseerklärung

zum Sit-in der Revolutionäre im Forsthaus Wörnbrunn

am Donnerstag, den 23. August 2001

Wirtshaus- und Biergartenkultur wird kaputt geklagt!

Biergartenverein fordert Bestandsschutz für Biergärten und Traditionsgaststätten.

Jahrelang war Ruhe an der Biergartenfront, doch nun gibt es im Forsthaus Wörnbrunn größeren Ärger: Der einzige, vor einigen Jahren erst zugezogene Anlieger der traditionsreichen Ausflugswirtschaft, die bereits seit dem 18. Jahrhundert als offizieller Bierausschank in den Chroniken verzeichnet ist, fühlt sich vom Betrieb und den Gästen des Gasthauses und des Biergartens belästigt. Mit Hilfe seines Anwalts und auf dem Klageweg versucht er, massive Betriebseinschränkungen und Auflagen durchzusetzen. Der Verein zur Erhaltung der Biergartentradition e. V. setzt sich für das Forsthaus Wörnbrunn ein, denn wenn diese Auflagen in Kraft treten, besteht die Gefahr, dass das wunderschöne Wirtshaus mit dem Biergarten, dem Spielplatz und dem besonders bei Kindern heißgeliebten benachbarten Wildgehege zu Grunde geht, weil der Betrieb nicht mehr rentabel ist.

Und dies lassen wir bayerischen und zuagroaßten Bürger uns nicht bieten! Es darf nicht ein Traditionsgasthof und ein Biergarten zu Grunde gehen, weil ein einziger neu zugezogener Anlieger die normale Geräuschkulisse des Wirtsbetriebes mit den vergleichsweise wenigen Plätzen (600 Innen, etwa 250 im Biergarten) nicht mehr zulassen möchte. 

Die Sachlage ist ähnlich wie in der Waldwirtschaft: Der Kläger kaufte sich vor etlichen Jahren  zu einem günstigen Preis in allernächster Nähe des Forsthauses Wörnbrunn ein großes Anwesen. Er hat genau gewusst, wo er hinzieht und dass eine Ausflugsgaststätte mit vielen Festivitäten, die dort abgehalten werden, immer mit gewissem Lärm verbunden ist, Er hat auch gewußt, dass im Flächennutzungsgebiet der Gmeinde Grünwald das gesamte Gelände als „Sondergebiet Landgasthof“ ausgewiesen ist.  Doch jetzt stellt er fest, dass ihn dieser Lärm stört und er versucht mit allen Mitteln, die Gaststätte in ihrer Betriebsausübung so einzuschränken, dass sie letztendlich womöglich  schließen muß.

Pikant in diesem Zusammenhang ist, dass der Kläger seine Lärmempfindlichkeit in etwa entdeckt hat, als er das Anwesen zu einem stolzen Preis wieder verkaufen wollte. Und bis heute wird das 540 qm Anwesen mit 14 Räumen, 5 Bädern, separater Ferienwohnung und vollisoliertem Gartenhaus usw. im Internet mit dem „enormen Entwicklungspotential“ und der „Perspektive“ angeboten, dort auch wieder die „Gaststätte Georgi-Stüberl, ggf. erweiterbar als Biergarten“, zu eröffnen. Irgendwie liegt der Verdacht nahe, dass ein eingeschränkter oder nicht mehr vorhandener Betrieb des Traditionswirtshauses dazu dienen soll, den Verkaufspreis des benachbarten Anwesens in die Höhe zu treiben.

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Wir Bürger lassen uns die bayerische Wirtshaus- und Biergartenkultur nicht kaputt klagen! Bei der von unserem Verein zur Erhaltung der Biergartentradition e.V. initiierten Biergartenrevolution 1995 sind nicht 25.000 Menschen für den Erhalt eines einzelnen bedrohten Biergartens auf die Straße gegangen, sondern sie haben für die bayerische Wirtshaus- und Biergartenkultur insgesamt gekämpft – und wenn es nötig ist, werden sie dies auch wieder tun. Der Biergartenverein steht Gewehr bei Fuß.

Es ist durchaus denkbar, dass entsprechend der bayerischen Biergartenverordnung auch eine Verordnung zum Schutze von Traditionsgasthäusern erlassen wird.

Appell an den Nachbarn

Wir möchten als Initiatoren der Biergartenrevolution heute an den Nachbarn des Forsthauses Wörnbrunn appellieren, die Situation noch einmal zu überdenken und sich doch nochmal mit dem Wirt zusammenzusetzen, um eine einvernehmliche Lösung finden. Sicherlich hat der Wirt bereits viel getan, um die Situation für den Nachbarn zu verbessern. Manches bezüglich der Lärmemissionen ist vielleicht auch noch zu verbessern. Dass allerdings, wie vom Kläger verlangt, eine vom Steuerzahler bezahlte Straße nach 22.00 Uhr nicht mehr benutzt werden soll, ist ebenso nicht hinzunehmen wie ein vollkommener Betriebsschluss des Biergartens um 22.00 Uhr, was ja für die Gäste bedeutet, dass sie um 21.15 Uhr – bei Tageslicht –  hinauskomplimentiert werden. Das Gasthaus schließt heute nach Aussagen des Wirts etwa um Mitternacht. Für Veranstaltungen gilt 3.00 Uhr nachts als Sperrstunde. Auch eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 1.00 Uhr ist für Veranstaltungen und deren Gäste nicht zumutbar, denn das Haus ist auf Grund seiner abgelegenen Lage auch stark von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Familienfeiern usw. abhängig. Denn wer will schon ein großes Fest feiern, wenn er dann um 12.00 Uhr nachts hinausgeworfen wird, damit bis 1.00 Uhr Ruhe in der Umgebung herrscht?

Vielleicht besteht ja doch in einem derartigen Anwesen mit – lt. Verkaufsanzeige – 14 Räumen und fünf  Bädern sowie einer separaten Ferienwohnung die Möglichkeit, nach hinten hinaus in einem ruhigen Zimmer zu schlafen? 

Es wäre zu hoffen, dass auch hier – wie letztendlich bei der Waldwirtschaft – der gesunde Menschenverstand siegt und nicht Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen notwendig sind, die weder Kläger noch Beklagtem etwas bringen, sondern nur die Anwälte freuen.

– 3 –

Fazit: 

Es darf nicht sein, dass jemand in die Nähe eines Biergartens oder eines Traditionswirtshauses zieht und dann gegen den oft Jahrhunderte alten Betrieb klagt, weil ihn der Lärm stört. Dies galt für die Waldwirtschaft, dies gilt für das Forsthaus Wörnbrunn, und dies gilt für einen Kult – Biergarten wie den Hirschgarten, wo der nächste Ärger ins Haus steht: Auf dem langjährigen Parkplatz vor dem Eingang zum Hirschgarten entsteht derzeit ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen. Wie lange wird es wohl dauern, bis dort die erste Klage kommt? 

Forderung:

Der Verein zur Erhaltung der Biergartentradition fordert Vorschriften zum Bestandsschutz für Biergärten und Traditionsgasthäuser. Diese müssen in Baugenehmigungen sowie in gemeindliche oder staatliche Verordnungen aufgenommen werden.